Unterlassungserklärung gegen EWE erwirkt

[Oldenburg/Hannover] Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Oldenburger Energieversorger EWE abgemahnt und eine Unterlassungserklärung erzielt. Grund sind mehrere Beschwerden von Kunden des Energieversorgers. Sie hatten ein Schreiben von EWE erhalten, wodurch ein 24-monatiger Vertrag zustande kommen sollte, wenn sie nicht widersprechen. Gegen eine ähnliche Praxis wurde der Versorger bereits Anfang des Jahres erfolgreich angeklagt. Im Prozess konnte dann eine Unterlassungserklärung erzielt werden.  Auch im aktuellen Fall konnte eine solche Erklärung erzielt werden. Die Verbraucherzentrale rät allen Kunden, die auf diese Weise einen Vertrag mit EWE geschlossen haben sich an das Unternehmen zu wenden und auf eine vorzeitige Beendigung zu bestehen.