ERLAUBT

Kein Tatverdacht beim 82-Jährigen

[Wilhelmshaven/Oldenburg] Die Strafkammer des Landgerichtes Oldenburg hat den Unterbringungsbeschluss gegen einen 82-Jährigen aus Wilhelmshaven in einer psychiatrischen Anstalt mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Laut Medienberichten gäbe es keinen hinreichenden Tatverdacht für diese Unterbringung. Es gäbe einige Ungereimtheiten, so der Verteidiger des 82-Jährigen. Man habe seinen Mandanten ohne Beistand vernommen. Zudem würde der Beschuldigte physisch schwach sein und nur mit einem Rollator gehen können. Somit wäre es auszuschließen, dass er alleine eine Treppe steigen kann. Der Mann hatte bei Vernehmungen zugegeben den Brand in dem Altenwohnheim in Wilhelmshaven Mitte Juni gelegt zu haben. Dieser war im Dachstuhl ausgebrochen. Am Gebäude entstand ein Millionenschaden. Die Ermittlungen dauern weiterhin an.