ERLAUBT

Termin für Entscheidung über Strandzugang steht fest

[Leipzig/Wangerland] Das Bundesverwaltungsgericht wird sich voraussichtlich am 13. September mit der Klage der Initiative „Freie Strände für freie Bürger“ über einen kostenlosen Strandzugang im Wangerland beschäftigen. Das teilte nun die Initiative mit. Die Initiative verklagt die Gemeinde Wangerland wegen des kostenpflichtigen Zugangs zum Strand als Verstoß gegen das Betretungsrecht für die Allgemeinheit nach Bundesnaturschutzgesetz. Die Initiative hat in diesem Monat bereits Unterstützung durch einen Vertreter des Bundesinteresses am Bundesverwaltungsgericht bekommen. Er äußerte erhebliche Bedenken daran, dass im Wangerland nahezu der gesamte Strand der freien Landschaft entzogen wurde. Der Vertreter wird ebenso wie die Wangerland Tourismus GmbH und das Land Niedersachsen dem Prozess beiwohnen. Die Klage wurde zuvor von dem Amtsgericht Jever, dem Verwaltungsgericht Oldenburg und dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg abgelehnt.