ERLAUBT

Steuergeldverschwendung bei Flüchtlingskrise

[Hannover/Oldenburg] Der Niedersächsische Landesrechnungshof übt massive Kritik an der Verschwendung von Steuergeldern. Im Mittelpunkt der mehr als 190-seitigen so genannten „Denkschrift 2017“ stehen überflüssig ausgegebene Steuergelder während der Flüchtlingskrise. Im Zusammenhang mit der Erstaufnahme von Flüchtlingen hat der Landesrechnungshof die Ausgaben des Landes für die ab Oktober 2014 angemieteten Außenstellen untersucht. Für die Notunterkünfte musste das Land unter anderem in großem Umfang Leerstand vergüten. Der Rechnungshof beziffert diese „Leerstandsvergütung“ auf mehr als 100 Millionen Euro. Desweiteren rügt der Niedersächsische Landesrechnungshof im Zusammenhang der Untersuchung, dass die Universität Oldenburg beispielsweise mit dem Umweltzentrum Wittbülten auf der Insel Spiekeroog einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 32 Jahren schloss. Daraus entstand eine Mietvorauszahlung von 1.123.000 Euro. Dies würde gegen das haushaltsrechtliche Vorleistungsverbot verstoßen. Der Landesrechnungshof prüft aus diesem Grund die Einleitung eines Haftungsverfahrens nach Beamtenstatusgesetz.

 

Foto: Katharina Guleikoff