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Untere Waldbehörde weist auf Anleinpflicht hin

[Jever] Die untere Waldbehörde des Landkreises Friesland weist darauf hin, dass in der aktuellen Frühlingszeit Hunde in der Natur anzuleinen sind um andere Tiere in der Brutzeit zu schützen. Jährlich vom 1. April bis einschließlich 15. Juli ist die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. In diesen Monaten sind Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet, ihre Hunde in der freien Landschaft anzuleinen. Wer nicht angeleinte Hunde laufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

 

Foto: Jessica Schwandt