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Salz und Essig als Unkrautbekämpfung zulässig

[Oldenburg] Salz und Essig dürfen zur Bekämpfung von Unkraut eingesetzt werden. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden und damit der Klage eines Mannes aus Brake stattgegeben. Dieser hatte nach dem Einsatz einer Essig-Salz-Lösung ein Bußgeldbescheid erhalten. Dagegen war der Mann vor dem Amtsgericht vorgegangen und musste ein höheres Bußgeld hinnehmen. Das Oberlandesgericht hob das Urteil jedoch auf, da Salz und Essig als Lebensmittel und nicht als Gift gelten. Daher fällt beides nicht unter das Pflanzenschutzgesetz.