ERLAUBT

Von der Leyen kritisiert Staatsanwaltschaft Oldenburg

[Upjever/Oldenburg/Berlin] Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Begründung zur Einstellung eines Verfahrens im Fall einer sexuell belästigten Soldatin im Fliegerhorst Upjever kritisiert. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte das Verfahren mit der Begründung eingestellt, Verhaltensweisen wie ein Griff ans Gesäß seien männliches Imponiergehabe. Der Stabsfeldwebel wollte damit nur sein Interesse an der Soldatin zeigen, so die Begründung der Staatsanwaltschaft. Diese Wortwahl sei völlig inakzeptabel, so von der Leyen. Die Staatsanwaltschaft signalisiere damit der Soldatin, sie müsse sich übergriffiges und unverschämtes Verhalten von Kameraden gefallen lassen. Zudem würde diese Wortwahl potenziellen Tätern zeigen, dass Übergriffe schon okay seien, wenn es darum geht „Interesse“ an einer Frau oder einem Mann zu bekunden. Gegen den Stabsfeldwebel läuft nun ein Disziplinarverfahren vor dem Truppendienstgericht. Zu möglichen Strafen wollte sich das Verteidigungsministerium nicht äußern.