ERLAUBT

Neuregelungen bei Ferienwohnungen

[Berlin] Der Bundestag hat gestern (09.03.) das Gesetz zur Neuregelung des Städtebaurechts beschlossen. Darin enthalten ist auch die gesetzliche Regelung von Ferienwohnungen. Diese erlaubt den Kommunen, die Zulassung selbst zu steuern. Somit dürfen Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten nur genehmigt werden, wenn das fragliche Haus nicht überwiegend zu diesem Zweck genutzt wird. Der CDU Bundestagsabgeordnete Hans Werner Kammer kritisiert dabei, dass die Neuregelung in vielen touristisch geprägten Kommunen zu unbeabsichtigten Härten führen kann und negative Auswirkungen auf das touristische Angebot haben könnte.

 

Foto: Niklas Riebensahm