erlaubt

Kartellamt fordert Änderungen auf dem Milchmarkt

[Bonn] Der Milchmarkt überschreitet mit seinen Regularien und Verträgen den Rahmen der kartellrechtlichen Zulässigkeit. Das hat eine erste Prüfung der Wettbewerbshüter in Bonn ergeben. Demnach verhindern branchenübliche Langzeitverträge und die darin enthaltenen Exklusivitätsklauseln einen Wettbewerb. Das habe eine Umfrage unter Milchbauern ergeben. Zudem würde eine Preisfestlegung nach Lieferung die Situation der Milchbauern erschweren. Davon seien laut Bundeskartellamt 98 Prozent der Lieferungen und Erzeugnisse im Bundesgebiet betroffen. Die Behörde fordert nun kürzere Kündigungsfristen und eine Preisfestlegung vor Lieferung. Die Milchindustrie wies diese Forderung zurück und bezeichnete sie als „weltfremd“.

Foto: Vera Preiss