ERLAUBT

Vorerst keine Weservertiefung

[Leipzig] Das Bundesverwaltungsgericht hat die aktuellen Planungen zur Weservertiefung für rechtswidrig erklärt. Es werde nach Ansicht des Gerichts gegen wasserrechtliche Vorgaben und Naturschutzvorschriften verstoßen. Mit der Weservertiefung sollen die Häfen in Bremerhaven, Brake und Bremen besser erreichbar werden. Das Urteil wird von Experten als positives Signal für den JadeWeserPort gewertet, da Schiffe mit mehr Tiefgang vermehrt Wilhelmshaven ansteuern müssen um Ladung zu löschen. Die Umweltschutzorganisation BUND hatte die Klage eingereicht und begrüßt das Urteil dementsprechend. Auch weiterhin seien die Landesregierungen von Niedersachsen und Bremen aufgefordert von der Vertiefung Abstand zu nehmen. Die Umweltschützer befürchten schwerwiegende Schäden für die Flusslandschaft, unter anderem eine Versalzung der Marschwiesen. Bereits im Juni 2015 hatte der Europäische Gerichtshof gegen eine Vertiefung entschieden. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse vorliegt. Vom Tisch ist die Weservertiefung damit noch nicht.

(Foto: Jochen Schlüter)