ERLAUBT

3 Jahre Haft für Schläger

Ein 45jähriger Wilhelmshavener muss wegen eines Angriffs mit einer Eisenstange für drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Der Mann hatte Anfang Februar dieses Jahres den Kellner eines Lokals in Wilhelmshaven tätlich angegriffen. Die Oldenburger Schwurgerichtskammer  wertet die Tat als gefährliche Körperverletzung, die ursprüngliche Anklage lautete „Versuchter Mord“. Auslöser des Streits waren Uneinigkeiten über die Rechnung.

 

Foto: Fabian Metzner