ERLAUBT

Wahl auch ohne Benachrichtigungskarte möglich

[Jever] Die Stadt Jever ist in den letzten Tagen mehrfach darauf hingewiesen worden, dass bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten zu Fehlern gekommen ist. Mehrere wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben bis heute keine entsprechende Karte erhalten. Die Stadt weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme an der Wahl auch ohne das Vorlegen der Wahlbenachrichtigungskarte möglich ist. Der Wähler muss nur ein gültiges Ausweisdokument vorlegen und muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

 

Foto: Niklas Riebensahm