Wangerland: Freier Strandzugang vor dem Bundesverwaltungsgericht

Die Initiative „Freie Bürger für freie Strände“ hat im Streit um freien Strandeintritt vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Im Februar hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass die Gebühr für den Strandzugang im Wangerland rechtmäßig sei. Eine Revision gegen das Urteil wurde allerdings nicht zugelassen. Die Gemeinde Wangerland sei in der Pflicht, der Allgemeinheit freien Zutritt zu Stränden zu ermöglichen, heißt es in einer Pressemitteilung der Initiative. Sie beruft sich auf das Bundesnaturschutzgesetz, demzufolge Straßen und Wege in der Natur frei zugänglich sein müssen.