Oldenburg: Schortenser kommt auf Bewährung frei

Das Landgericht Oldenburg hat der Berufungsklage eines Schortensers zugestimmt. Das Amtsgericht hatte den 24-Jährigen wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. Das Landgericht hat diese Strafe nun für 17 Monate zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte mit gefälschten Ausweisen Handyverträge abgeschlossen und diese dann weiter verkauft, war aber nach Ansicht des Landgerichtes länger nicht mehr auffällig geworden, so dass ihm eine günstige Sozialprognose erteilt werden konnte.