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Friedeburg: Bürger müssen streuen

Die Gemeinde Friedeburg weist auf die allgemeine Räum- und Streupflicht hin. Demnach sind die Anlieger verpflichtet, die Geh- und Radwege von Schnee und Eis freizuhalten und bei Glätte die Wege zu bestreuen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Gemeinde hervor. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicheres Laufen bzw. Fahren möglich ist. Streusalz sollte sparsam verwendet werden und nur dort zum Einsatz kommen, wo mit anderen Mitteln und zumutbaren Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann. Ist ein Gehweg an der jeweiligen Straßenseite nicht vorhanden, ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens einem Meter neben dem jeweiligen Fahrbahnrand bzw. am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.