Oldenburg: Polizei will Autofahrer weiter filmen

Die Polizei wird weiterhin mit Videokameras den Abstand auf Autobahnen messen. Das teilt die Polizeidirektion Oldenburg mit. Sie reagiert damit auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, wonach die Dauervideoüberwachung verfassungswidrig ist. Die Polizeidirektion Oldenburg bezieht sich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem August des Jahres. Demnach würden die Abstandsmessungen ausschließlich selektiv durchgeführt, heißt es seitens der Polizei. Erst wenn den Beamten vor Ort ein konkreter Verdacht vorliegt wird die Videokamera eingeschaltet. Nach der Aufzeichnung des Tathergangs wird die Kamera wieder ausgeschaltet. Das entspricht den rechtlichen Vorgaben. Gerade durch zu dichtes Auffahren kommt es immer wieder zu schweren Unfällen auf Deutschlands Autobahnen. Bilder aus einer Dauervideoaufzeichnung seien aber illegal und damit kein Beweismittel vor Gericht, hieß es im Urteil des Oberlandesgerichts.