Oldenburg/Wilhelmshaven: Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr entkräftet

Ein 50-jähriger Mann wurde jetzt in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Oldenburg freigesprochen. Das Gericht in Wilhelmshaven hatte den Jadestädter zuvor wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe und einer Führerscheinsperre verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen nach einem Besuch im Supermarkt stark alkoholisiert Auto gefahren zu sein. Ein Freund des Angeklagten sagte später allerdings aus, dass er den 50-jährigen gefahren und das Auto auf dem Parkplatz vor dem Markt abgestellt habe. Danach sei er gegangen. Der Angeklagte gab zwar zu sich später auf den Fahrersitz gesetzt zu haben, aber nur um nach einem Einkaufswagenchip zu suchen. Gefahren sei er nicht. Anders als die Richter in Wilhelmshaven, glaubte das Landgericht Oldenburg dem 50-jährigen.