Berlin/ Friesland: Bundesweite Parausweise für Behinderte

Behinderte Menschen können jetzt in ganz Deutschland nach den gleichen Regeln Parkausweise bekommen. Die Bundesregierung hat diese Regeln erst kürzlich geändert. Ab sofort werden zwei verschiedene Parkausweise für gehbehinderte Menschen ausgegeben, ein blauer und ein orangefarbener. Der blaue Ausweis ist unter anderem für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung. Damit dürfen diese Menschen auf den Parkplätzen parken, die mit einem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet sind. Der orangefarbene Ausweis ist unter anderem für Menschen mit Gehbehinderung, die eine ständige Begleitung brauchen. Er gewährt ebenfalls zahlreiche Ausnahmen, darunter fällt jedoch nicht das Parken auf den Plätzen mit Rollstuhlfahrer-Symbol. Neu ist: Mit beiden Ausweisen können die Inhaber ab jetzt bundesweit nach den gleichen Regeln parken – bisher gab es deutliche Unterschiede, die Ausweise galten deshalb nur in relativ eng begrenzten Regionen. Weitere Informationen erteilt der Landkreis Friesland.