Wilhelmshaven: Unklarheit für GEW-Kunden nach Urteil

Es ist unklar, wie sich das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Gaspreisen auf GEW-Kunden auswirkt. Von der GEW heißt es, man wolle erst die ausführliche Begründung des Gerichts abwarten und diese dann in Ruhe auswerten. Vorher könne die GEW noch keine genauen Angaben machen. Der BGH hatte gestern festgestellt, dass Preiserhöhungsklauseln von Energieversorgern unwirksam seien, wenn es zwar ein Recht zur Anhebung von Preisen, aber keine Pflicht zur Senkung gebe. Ein Verfahren zu Klauseln des Oldenburger Versorgers EWE steht noch aus.