Oldenburg/Wilhelmshaven: GEW-Klage gegen Energiepreisgegner überwiegend abgewiesen

Die Klage der GEW gegen acht Mitglieder der Bürgerinitiative „Kampf gegen zu hohe Energiepreise“ ist am Donnerstag vom Landgericht Oldenburg zum Großteil abgewiesen worden. Die GEW hatte acht Kunden verklagt, die sich mit Einsprüchen und Rechnungskürzungen gegen die ihrer Ansicht nach zu hohen und unberechtigten Gaspreiserhöhungen gewehrt hatten. Da die beklagten Kunden eine Sonderpreisregelung in Anspruch nahmen, gilt für diese Sonderkunden auch die nicht die Preiserhöhung, so das Gericht. Es bestätigte aber die Arbeits- und Leistungspreise der GEW für den Zeitraum vor dem Widerspruch, zwischen 2004 und 2007. Ob es nach dem über einjährigem Rechtsstreit bei dem Urteil bleiben wird ist offen. Die GEW will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann weitere Schritte überlegen.