Friesland: Altpapierurteil – Ein Gewinn für die Bürger

Für Abfälle von Privaten sind grundsätzlich die öffentlich-rechtlichen Träger zuständig. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Damit werde vielen Kommunen in Verhandlungen um die Altpapierentsorgung der Rücken gestärkt, teilt der Landkreis Friesland mit. Besonders wichtig sei, dass durch dieses Urteil eine „Rosinenpickerei“ zu Lasten der Bürger erschwert werde. In Friesland gibt es seit einiger Zeit eine Auseinandersetzung um das Altpapier mit einem privaten Entsorger.