Oldenburg: Höchststrafe für Holzklotzwerfer

Wegen Mordes ist der 31.-jährige Angeklagte im Holzklotzprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter des Oldenburger Landgerichts sahen es als erwiesen an, dass der Mann am Ostersonntag 2008 einen sechs Kilo schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg auf die Fahrbahn der A29 geworfen hatte. Dabei durchschlug der Holzklotz die Windschutzscheibe eines vorbeifahrenden Wagens und tötete eine Mutter von zwei Kindern. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, später aber sein Geständnis widerrufen. Im Verlauf des Prozesses hatte der Mann bis zuletzt geschwiegen. Das Urteil beruht auf Indizien und Gutachten.