Leer: Vorermittlungen gegen Mutter beim Schwimmbadunfall

Nach dem Badeunfall in Leer prüft die Staatsanwaltschaft einen
Anfangsverdacht gegen die 41-Jährige Mutter. Es soll herausgefunden werden, ob ein Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung bestehe, so ein Sprecher. Je nach Ergebnis will die Staatsanwaltschaft die Frau dann als Zeugin oder Beschuldigte zu den Vorfällen vernehmen. Es soll geklärt werden, ob die Mutter mit ihren 3 nicht schwimmfähigen Kindern ins Wasser hätte gehen dürfen. Beim Badeunfall in Leer vor zwei Wochen war ein 8-Jähriges Mädchen
gestorben.