Niedersachsen: Himmelslaternen müssen am Boden bleiben

Seit dem 1. Mai ist es in Niedersachsen verboten, sogenannte Himmelslaternen aufsteigen zu lassen. Innenminister Uwe Schünemann hat vergangene Woche eine entsprechende Verordnung unterzeichnet. Die Heißluftballons aus Reispapier können bis zu 5 Kilometer weit und 400 Meter hoch fliegen. Wegen des brennbaren Materials und der offenen Flamme bestehe am Landepunkt die große Gefahr ein Feuer auszulösen, heißt es aus dem Innenministerium. So verursachten Himmelslaternen in Niedersachsen bereits mehrere Brände. Ein Verstoß gegen die Verordnung wird mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet, der Verkauf fällt nicht unter das Verbot.