Oldenburg: Angeklagter im Holzklotz-Prozess psychisch gestört

Im Holzklotz-Prozess hat ein Psychologe den Angeklagten am Freitag für voll schuldfähig erklärt. Er bescheinigte dem Angeklagten zwar eine narzisstische und paranoide Persönlichkeitsstörung, dies und seine Heroinsucht wirkten sich aber nicht auf die Schuldfähigkeit aus. Dem Angeklagten wird vorgeworfen am Ostersonntag 2008 einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke an der A29 geworfen zu haben. Dabei wurde eine Autofahrerin aus Nordrhein-Westfalen getötet.