Berlin: Ausnahmeregelung für Feuerwehrführerschein

Der neue EU-Feuerwehrführerschein gilt doch für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und nicht wie ursprünglich geplant nur für Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen. Das hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen.
Die Führerscheinausbildung- und prüfung soll außerdem ohne weiteren Kostenaufwand für die Feuerwehren möglich sein. Die Gelder müssen von den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Die neue Regelung gilt nicht nur für Feuerwehren, sondern auch für Rettungsdienste, technische Hilfsdienste und den Katastrophenschutz. Damit sind diese Fahrzeuge von der EU-Regelung ausgenommen. Danach reicht für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen der PKW-Führerschein nicht mehr, die Fahrer müssen dafür den teureren Führerschein der Klasse C1 machen.