Wittmund: Familie wird Lärmschutz aufgezwungen

Eine Familie aus dem Landkreis Wittmund soll an ihrer eigenen Wind-energie-anlage Lärmschutzmaßnahmen betreiben, obwohl sie sich durch den Lärm gar nicht belästigt fühlt. Die Familie hatte gegen diese Auflage vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht geklagt. Die Klage wurde jetzt in erster Instanz abgewiesen. Auch wenn sie die einzigen „Nachbarn“ der Windanlage seien, könnten sie nicht freiwillig auf Lärmschutz verzichten. Die Anlage überschreitet nachts die gesetzlichen Lärmrichtwerte. Die Familie kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.