Emden: Land muss Bombensuche im Hafen zahlen

Das Land Niedersachsen muss die Kosten für die Suche nach
Bombenblindgängern im Emder Hafen tragen. Das Oberverwaltungs-Gericht Lüneburg bestätigte am Montag ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg. Die Hafenbehörde N Ports hatte die Stadt Emden 2004 auf Übernahme der Kosten für die Suche nach Blindgängern verklagt. Dabei ging es um 335 000 Euro. Für die Gefahrenabwehr bei Baumaßnahmen sei aber das Land zuständig, so das Oberlandesgericht.