Oldenburg: Neue Anklage gegen Holzklotzwerfer

Der mutmaßliche Holzklotzwerfer von Oldenburg könnte in Tateinheit mit dem angeklagten Mord zusätzlich wegen dreifachen versuchten Mordes verurteilt werden. Das hat die Kammer am Freitag am Landgericht Oldenburg erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 31 Jahre alten Angeklagten bislang lediglich Mord und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Der Drogensüchtige habe am Ostersonntag 2008 einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke geworfen, der einen vorbeifahrenden Wagen traf und eine Frau tötete. Der Ehemann und die zwei sich im Auto befindlichen Kinder überlebten.