Oldenburg: Glaubwürdigkeit heute Gegenstand im Holzklotz-Prozess

Heute steht im Holzklotz-Prozess ein falsches Geständnis des Angeklagten zu einem Autounfall im Jahr 1998 im Blickpunkt. Der Angeklagte hatte damals die Schuld auf sich genommen. Eine Lüge, wie die Staatsanwaltschaft herausfand. Der Fall ist für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des 31-jährigen wichtig. Der Angeklagte hatte zunächst gestanden, den Holzklotz von der Autobahnbrücke geworfen zu haben. Später jedoch hat der Angeklagte sein Geständnis widerrufen. Durch den Holzklotz-Wurf war am Ostersonntag 2008 eine 33-jährige Frau in einem Auto getötet worden.