Oldenburg: Holzklotzwerfer litt offenbar nicht unter Entzug

Der Angeklagte im Holzklotzprozess hat bei den Polizeivernehmungen nach Zeugenaussagen nicht unter Entzugserscheinungen gelitten. „Er hat einen guten Eindruck gemacht, er war zeitlich und örtlich orientiert“, sagte ein Polizeiarzt im Mordprozess gestern vor dem Landgericht Oldenburg. Der Mediziner hatte den Angeklagten im Mai 2008 bei einer Befragung untersucht. Die Verteidigung hatte den Ermittlern „verbotene Vernehmungsmethoden“ vorgeworfen, da sie mit der Heroinabhängigkeit des Beschuldigten falsch umgegangen seien. Die Angaben des Angeklagten dürften daher nicht verwertet werden weil ohne eine psychische Begutachtung nur auf körperliche Signale geachtet worden sei. Der Beschuldigte hatte zunächst ein Geständnis abgelegt, dieses