Oldenburg: Befangenheitsantrag im Holzklotz-Prozess abgewiesen

Das Oldenburger Landgericht hat im Holzklotz-Prozess gestern den Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter zurückgewiesen. Die fünfte Strafkammer hält den Antrag des Angeklagten für unbegründet. Die wiederholte Ablehnung eines zweiten Pflichtverteidigers rechtfertige nicht den Vorwurf der Befangenheit. Der wegen Mordes angeklagte wird derzeit von einem Pflichtverteidiger und zwei Wahlverteidigern vertreten.