Wilhelmshaven: Urteil im Sargtausch-Prozess

Im sogenannten Sargtausch-Prozess sind am Abend die beiden angeklagten Bestatterinnen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 40 und 52 Jahre alten Frauen müssen zudem eine Geldstrafe von 600 bzw. 200 Euro zahlen sowie gemeinnützige Arbeit von 40 bzw. 60 Stunden ableisten. Das Amtsgericht Wilhelmshaven sah den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs in mindestens 20 Fällen als erwiesen an. Die beiden Frauen tragen die Verantwortung dafür, dass vor Feuerbestattungen die Verstorbenen aus bis zu 1.000 Euro teuren Särgen in Billigmodelle für 65 Euro umgebettet, den Hinterbliebenen aber die teuren Särge in Rechnung gestellt wurden.