Rastede/Lüneburg: Eilantrag gegen Rodung abgelehnt

Der Eilantrag gegen die Rodungsarbeiten für ein Industriegebiet am Autobahnkreuz Oldenburg-Nord ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg abgelehnt worden. In seiner Begründung verwies der Senat darauf hin, dass der Antrag schon früher hätte gestellt werden können. Damit bestätigte das Gericht der Gemeinde Rastede, dass sie Bauland für gewerbliche Entwicklung auf Vorrat planen und erschließen könne. Die Rodungs-Gegner haben indes ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Von dessen Ergebnis wollen sie ein Normenkontrollverfahren abhängig machen.