Oldenburg: Anwalt hält Rasterfahndung nach Holzklotz-Mörder für rechtswidrig

Nach Ansicht von Anwälten hat die Polizei bei den Ermittlungen zum tödlichen Holzklotzwurf von Oldenburg rechtswidrig gehandelt. Agenturberichten zufolge seien fast 13.000 Telefon-Verbindungsdaten von Mobiltelefonen überprüft worden. Damit seien zahlreiche Unbeteiligte in Verdacht geraten, so der Anwalt des mutmaßlichen Holzklotz-Werfers. Der Anwalt will gegen diese „elektronische Rasterfahndung“ klagen, da bei der Massenabfrage keine Verdachtsgründe für eine schwerwiegende Straftat vorgelegen hätten. Vor Eröffnung des Hauptverfahrens wollte sich die Staatsanwaltschaft Oldenburg nicht zu den Vorwürfen äußern. Grundsätzlich müsste die Telefondaten-Auswertung von einem Ermittlungsrichter genehmigt werden, so ein Sprecher.