Oldenburg / Wilhelmshaven

Ein 23-Jähriger Wilhelmshavener ist gestern von dem Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung freigesprochen worden. Ausschlaggebend für das Urteil des Oldenburger Landgerichts war die Aussage des vermeintlichen Opfers, den Angeklagten zu Unrecht beschuldigt zu haben. Der Mann habe sich in seiner Personenbeschreibung geirrt, heißt es. Demnach bleibt die Tat weiterhin ungesühnt. Das Opfer war bereits im Juli 2006 auf der Toilette einer Wilhelmshavener Gaststätte mit einem Messer bedroht und ausgeraubt worden.