Innovationsradar: „Open Content“

[Wilhelmshaven] In unserem Innovationsradar geht es heute (07.12.) um „Open Content“, auch bekannt als freie Inhalte. Von einem „Open Content“ oder freiem Inhalt wird gesprochen, wenn die Nutzung und Weiterverbreitung urheberrechtlich erlaubt ist. Zum Beispiel ist das nach Ablauf von gesetzlichen Schutzfristen der Fall. Dann gelten ursprünglich geschützte Werke als gemeinfrei. Über „Open Content“ hat die Kollegin Sophie Saemann mit dem Berater für Wissens- und Technologietransfer Dr. Michael Schuricht gesprochen.      

Foto: JadeBay