Beschränkungen nur noch in Corona-Hotspots möglich

Die zweiwöchige Corona-Übergangsverordnung ist am vergangen Samstag (02.04) ausgelaufen. Nun musste auch das Land Niedersachsen die vom Bund beschlossenen Lockerungsschritte des neuen Infektionsschutzgesetzes – trotz der Inzidenzhöchststände – umsetzen. Die meisten Corona-Beschränkungen, wie die Masken- und Testpflicht, sowie die 2G- und 3G-Regeln, sind nun weggefallen. Einige Bereiche, unter anderem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Schulen und Kitas, bleiben jedoch von den Lockerungen ausgenommen. Weil einige erwachsene Menschen sich nicht ausreichend Impfen lassen hätten, sodass eine Herdenimmunität erreicht werden konnte, müssten bei den Kindern, in Schulen und Kitas, Tests und Quarantäne veranlasst werden, so Frieslands Landrat Sven Ambrosy.

Beschränkungen können künftig nur in Corona-Hotspots erlassen werden –  zu denen Niedersachsen zurzeit nicht zählt. Hotspots sollen dort bestimmt werden, wo eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nannte hierfür einige Kriterien, wie die Gefährdung der Notfallversorgung in Kliniken, Verschiebung von geplanten medizinischen Eingriffen oder wenn Pflegeuntergrenzen unterschritten werden. In welchen Regionen die Hotspot-Regelungen gelten sollen, entscheidet nicht die zuständige Kommune, sondern das jeweilige Landesparlament, sagt Landrat Sven Ambrosy.

Seit Sonntag (03.04.) gilt in Niedersachsen die inzwischen 88. Corona-Verordnung, die die mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes festgelegten Lockerungen der Corona-Maßnahmen umsetzt. Auch der Landkreis Friesland hadert mit den nun mangelnden Handlungsmöglichkeiten.

Foto: Annika Kaehler/ Radio Jade