Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen

Nachdem vor knapp zwei Wochen der Bundestag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen hatte, die einen Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht, häuften sich Stimmen aus den Bundesländern, dies nehme ihnen wichtige Mittel der Pandemiebekämpfung. Auch der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) äußerte sich derart. In der jüngsten Landespressekonferenz in Hannover schloss Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sich dem an, kündigte aber an, die inzwischen 88. Corona-Verordnung des Landes werde die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes natürlich umsetzen.

Neben der Maskenpflicht wird auch an einer Testpflicht für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindergärten festgehalten. Für weitere, vor allem vorsorgende Maßnahmen fehlt den Bundesländern künftig die rechtliche Handhabe. Einzig bei einer Überlastung des Gesundheitssystems oder dem Auftreten einer gefährlichen neuen Virusvariante können die Länder abweichend handeln. Beides sei derzeit in Niedersachsen nicht gegeben, so Gesundheitsministerin Behrens weiter. Die Vorsorge sei indes stets das niedersächsische Leitmotiv gewesen.

Am Sonntag (03.04.) tritt nun die neue Corona-Verordnung in Kraft. Mit ihr fallen viele der bekannten Maßnahmen, nachdem nach dem Beschluss des Bundestages am 18. März eine Übergangsfrist bis diesen Samstag (02.04.) galt. Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg hatten zuletzt angekündigt, die sogenannte Hotspot-Regelung durchzusetzen, aufgrund einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems. Eine solche Gefahr drohe Niedersachsen derzeit nicht, trotz hoher vierstelliger Sieben-Tage-Inzidenzen, so Daniela Behrens. Denn die Intensivbettenbelegung und die Hospitalisierung seien niedriger als noch vor einem Jahr

Wichtiges Mittel der Pandemie-Bekämpfung sei weiterhin das Impfen. Die Kapazitäten wie beispielsweise die mobilen Impfteams würden bereit gehalten um auch eine mögliche vierte Impfung schnell verabreichen zu können. Erneut rief Gesundheitsministerin Behrens dazu auf, sich impfen zu lassen, sollte dies noch nicht geschehen sein. In Niedersachsen gilt darüber hinaus seit vorvergangener Woche eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmer*innen in Einrichtungen und Betrieben des Gesundheitswesens.

Foto: Annika Kaehler/ Radio Jade