Stärkung der Kurorte: Kuren als Kassenleistung

Kurz vor Weihnachten wurde vom Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung beschlossen, der schon im März verabschiedet werden könnte. Darin findet sich der Passus, dass „ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt werden“. Das würde bedeuten, dass Kuren und andere Präventionsmaßnahmen wieder standardmäßig von der Krankenkasse übernommen werden. Für den Heilbäderverband Niedersachsen ist das nicht weniger als ein Paukenschlag. Wir haben mit dem Verbandsvorsitzenden Norbert Hemken gesprochen, der auch Kurdirektor in Bad Zwischenahn ist.