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Die EU-Beifangverordnung und die Folgen

Die niedersächsischen Krabbenfischer fürchten um ihre Existenz. Der Grund ist die geltende EU-Beifangverordnung. Bisher gab es Ausnahmen für die Krabbenfischer, aber zum Jahresende müssen auch sie diese Beifangverordnung beachten. Das heißt: alle Fische, die während des Fangs im Netz landen müssen mit an Land gebracht und sortiert werden. Und genau das sei ein Mehraufwand, durch den sich die ganze Krabbenfischerei nicht mehr rechnen würde, so Dirk Sander der Vorsitzende des Landesfischereiverbandes Weser-Ems.

Die Verordnung der EU will eigentlich die Fischerei besser kontrollieren. Durch diese Beifangverordnung könne man besser nachvollziehen wie viele Fische einer Art gefangen und getötet wurden. Ziel ist es eine Überfischung in den Meeren zu verhindern. Dies würde aber nur zum Teil Sinn machen, so Dirk Sander. Denn nach der neuen Verordnung muss der Beifang an Land getötet werden.

Die Krabbenfischer wollen sich jetzt dafür einsetzen, dass ihre Ausnahmeregelung auch weiterhin gilt. Und sie bekommen auch Unterstützung von der niedersächsischen Landesregierung. Denn Birgit Honé, die niedersächsische Ministerin für Europaangelegenheiten, hält es für möglich, dass die Europäische Kommission die Details der Krabbenfischerei nicht kennt und deswegen soll es nun ein Treffen geben, so Sander.

Die EU-Beifangverordnung soll ab dem kommenden Jahr auch für die Krabbenfischer gelten. Und das sorgt bei vielen für Existenzängste und das betrifft nicht nur die hiesigen Fischer. Rund 450 Krabbenfischereibetriebe in Deutschland, Dänemark und den Niederlanden sind von der neuen Verordnung des EU-Parlamentes betroffen.