Bürgerinitiative zum Erhalt des Hallenwellenbads Hooksiel zulässig
Die Diskussionen um die Zukunft des Hallenwellenbads in Hooksiel könnten bald endgültig vom Tisch sein – das Bürgerbegehren von der Bürgerinitiative Hooksiel zum Erhalt des Bads wurde jetzt durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg doch als zulässig erklärt. Zuletzt hatte die Bürgerinitiative versucht die Zulässigkeit vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg einzuklagen. Die Kollegin Larissa Siebolds hat mit dem Bürgermeister der Gemeinde Wangerland, Björn Mühlena, über den Hintergrund gesprochen.