ERLAUBT, telefonische gehnehmigung an markus durch kamires

Bürgerinitiative zum Erhalt des Hallenwellenbads Hooksiel zulässig

Die Diskussionen um die Zukunft des Hallenwellenbads in Hooksiel könnten bald endgültig vom Tisch sein – das Bürgerbegehren von der Bürgerinitiative Hooksiel zum Erhalt des Bads wurde jetzt durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg doch als zulässig erklärt. Zuletzt hatte die Bürgerinitiative versucht  die Zulässigkeit vor dem  Verwaltungsgericht in Oldenburg einzuklagen. Die Kollegin Larissa Siebolds hat mit dem Bürgermeister der Gemeinde Wangerland, Björn Mühlena, über den Hintergrund gesprochen.