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Geflügelhalter*innen müssen Aufstallen

Wegen mehrerer Fälle einer stark ansteckenden Variante der Vogelgrippe bei Wildvögeln spricht der Zweckverbandsgebiet Veterinäramt Jade-Weser erneut die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel aus. Damit es nicht zu einem Ausbruch der HPAI-Variante beim Hausgeflügel kommt, gilt die Aufstallungspflicht ab Mittwoch (17.11.) im gesamten Zweckverbandsgebiet. Das Geflügel von Betrieben und Privathalter*innen muss also in einem geschlossenen Stall untergebracht werden beziehungsweise in einer Schutzvorrichtung – also zum Beispiel in einer von oben geschlossenen Voliere.