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Land strebt Sicherheit bei Absagegebühren an

Veröffentlicht von Jan Bredol am 06.06.2025

[Hannover] Das Land Niedersachsen hat eine einheitliche Rechtsprechung zu sogenannten „No-Show-Klauseln“ eingefordert. Damit sind Gebühren gemeint, die von Restaurants, Ärzten oder Dienstleistern erhoben werden, wenn Termine ohne Absage nicht wahrgenommen werden. Wie der NDR berichtet, beklagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), dass die „No-Show-Klauseln“ zwar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oftmals erwähnt würden, es aber an klaren gesetzlichen Regelungen fehle. Es sollten dabei Verbraucher- und Unternehmerinteressen in Einklang gebracht werden. Niedersachsen will bei der Justizministerkonferenz im sächsischen Bad Schandau (05.-06.06.) eine entsprechende Gesetzesinitiative einbringen.