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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Hörfunkprogramm von Radio Jade

 

1. Teilnahmeberechtigt

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Radio Jade und der Betriebsgesellschaft von Radio Jade, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des jeweiligen Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

Eine Mehrfachteilnahme am gleichen Gewinnspiel wird ausgeschlossen. Weiter wird eine Teilnahme stellvertretend einer anderen Person ausgeschlossen.

 

2. Ablauf des Gewinnspiels / Auswahlmechanik / Gewinn

Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels wird der Teilnehmer im Hörfunkprogramm von Radio Jade, ggf. auch in besonderen Teilnahmebedingungen (siehe unter Ziff. 1) informiert. Dies betrifft u.a. Beginn und Ende des Spiels, Teilnahme – und Auswahlverfahren, eventuelle Gewinnfragen bzw. Aufgaben.

 

3. Teilnahme über Telefon / Kosten

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist über die im Programm genannte(n) Telefonnummer(n) möglich. Die Telefonkosten sind zum Ortstarif; bei Mobilfunk und Ferngesprächen können höhere Kosten entstehen.

 

4. Gewinn

Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen.

Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preisspendern gestellt werden, bietet Radio Jade nur in deren Namen an. Radio Jade ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für Sach- bzw. Rechtsmängel an den gestellten Preisen.

Preise müssen grundsätzlich vom Gewinner im Studio abgeholt werden. Ein Versand findet nicht statt. Preise, die innerhalb von vierzehn Tagen nach der Verlosung nicht abgeholt worden sind, verfallen und werden nicht durch einen Geldwert ersetzt. Ggf. liegen Karten für Veranstaltungen (etwa: Kino, Theater oder Konzerte) an der Abendkasse am Veranstaltungsort zur Abholung bereit. Hier verfallen Preise/Karten, die nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Sie werden nicht durch einen Geldwert ersetzt.

 

5. Ausschluss von Teilnehmern

Radio Jade behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.

 

6. Veröffentlichung von Namen; Promotion

Radio Jade darf den Namen des Gewinners öffentlich im Programm oder auf den Internetseiten von Radio Jade bekannt geben, es sei denn, der Gewinner widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung.

Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen, für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotions im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen.

 

7. Abbruch Gewinnspiel

Radio Jade behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegenüber Radio Jade zu.

 

8. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

9. Haftungsausschluss

Radio Jade haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Ãœbertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und oder Nutzung des Gewinns stehen.

 

10. Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen

Weichen mündliche Angaben im Hörfunkprogramm (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Gewinnbeschreibungen.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.