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Das Containerterminal des JadeWeserPorts in Wilhelmshaven an einem grauen Tag.

Elbvertiefung teilweise rechtswidrig

Veröffentlicht von Radio Jade am 09.02.2017

[Hamburg/Wilhelmshaven] Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (09.02.) die Elbvertiefung in Teilen für rechtswidrig erklärt. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe gegen das sogenannte Habitatschutzrecht verstoßen würden. Die Entscheidung wird sich aber nicht nur auf Hamburg auswirken, sondern auch auf den JadeWeserPort, so John Niemann, Präsident der Wilhelmshavener Hafenwirtschafts-Vereinigung:Die Pläne zur Elbvertiefung sollen jetzt nachgebessert werden und müssen dann wieder auf Verstöße geprüft werden. Foto: Niklas Riebensahm