
Oldenburg/Hooksiel: Revision im Vergewaltigungsprozess
Veröffentlicht von Radio Jade am 29.04.2016
Im Hooksieler Vergewaltigungsprozess hat der Verteidiger des Verurteilten gegen das Urteil Revision eingelegt. Das berichtet die Wilhelmshavener Zeitung. Er hatte für seinen Mandanten auf drei Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Das Landgericht Oldenburg sprach den 39-jährigen Hooksieler zusätzlich noch wegen der schweren Vergewaltigung an seiner Angestellten schuldig und verordnete eine Haftstrafe von zehn Jahren. Das Gericht hat nun zwei Monate Zeit die Entscheidung zu begründen.
