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NSGB begrüßt Reform des Denkmalschutzgesetzes

Veröffentlicht von Hans Schweighöfer am 05.11.2026

[Hannover] Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) begrüßt den vom Landeskabinett beschlossenen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Wie der NSGB mitteilt, würden die vorgesehenen Änderungen Verfahren beschleunigen, Kosten begrenzen und den Städten und Gemeinden mehr Handlungsspielraum geben. Archäologische Untersuchungen werden mit der neuen Regelung nicht mehr flächendeckend, sondern nur bei begründeten Fällen nötig sein. Der Denkmalschutz bleibe wichtig, aber nicht jeder bloße Verdacht dürfe automatisch umfangreiche und kostspielige Untersuchungen auslösen. Es brauche auch hier Verhältnismäßigkeit und mehr Vertrauen in die Entscheidungen vor Ort, so NSGB-Präsident Marco Trips.