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OVG bestätigt Beobachtung der AfD Niedersachsen durch Verfassungsschutz

Veröffentlicht von Bente Hoeft-Heyn am 30.10.2026

[Hannover/Lüneburg] Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat eine Beschwerde der AfD Niedersachsen zurückgewiesen. Der Landesverband wollte sich im Eilverfahren gegen seine Hochstufung durch den Verfassungsschutz wehren. Damit bleibt die Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung vorerst bestehen. Das Gericht teilt die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Hannover, dass es hinreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gibt. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens begrüßte die Entscheidung. Sie sagte gestern (30.10.), sie sehe darin eine Bestätigung, dass die AfD Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch einzustufen sei. Das Eilverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Das Hauptverfahren läuft weiter.